kommunale Wärmeplanung
Hinter diesem Begriff verbirgt sich sowohl ein Plan der Wärmeversorgung einer Kommune oder eines Teils davon als auch die notwendigen Baupläne für deren Umsetzung. Im Rahmen eines solchen Planes wird geschaut, wo in einer Kommune Wärme benötigt wird - für Gebäude aber auch Gewerbebetriebe, wo Wärme bereitgestellt werden kann und auch wo Anlagen zur Stromerzeugung errichtet werden können. Da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, befindet sich aktuell ein Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in der parlamentarischen Abstimmung. Damit soll gewährleistet werden, dass alle neuen aber auch alle bestehenden Wärmeversorgungssysteme schrittweise aus der Verwendung von Öl und Gas aussteigen.